Hallo
Ich beziehe seit Okt 16 Krankengeld.
Mein Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zum 31.01.17.
Aktuell wurde eine Schwangerschaft festgestellt.
Wie verhält sich das,wenn die Krankenkasse mich aus dem KG-BEZUG nimmt?
Ich habe 1Jahr Anspruch auf ALG1,weiß aber nicht ob ich diese Leistungen beziehen kann,da es eine Risikoschwangerschaft ist und ich somit nicht Arbeitsfähig bin.
Wie sieht es in meinem Fall aus mit der finanziellen Absicherung?
Vielen DANK schonmal im Vorraus.
von
Julchendart1988
am 28.06.2017, 14:11
Antwort auf:
Finanzielle Absicherung in der SS
Risikoschwanger sind etliche, das bedeutet aber nicht arbeitsunfähig zu sein.
Wenn Du nicht arbeiten möchtest, dann bist Du Hausfrau und Dein Partner kümmert sich um die Finanzierung nach dem Krankengeld.
Bist Du verheiratet ? Wenn nein, dann müsstest Du noch Deine Krankenversicherung selbst zahlen.
Alternativ bleibt eben ALG1 und Bewerbungen schreiben.
von
Sternenschnuppe
am 28.06.2017, 14:25
Antwort auf:
Finanzielle Absicherung in der SS
Ich war auch "Risiko-Schwangere" - dank Herz-Op, fortgesch. Alter, Bluthochdruck, Schmerztherapie - aber nix mit nicht arbeitsunfähig. Im gegenteil, VZ bis zum Mutterschutz. Risko bedeutet nur das du engmaschiger kontrolliert wirst.
Davon ab wird man dich nicht aus dem KG dann nehmen. heißt aber für dich auch nur Mindestsatz von 300 € EG. Wobei das auch bei ALG1 dabei herauskommen würde. Da deine krankschreibung aber schon vor beginn Schwangerschaft feststand, dürfte der schwangerschaftsbezug fehlen - und damit wird mit 0 € gerechnet.
Sollte das KG auslaufen und du nicht arbeitsfähig sein, dürfte eher Sozialgeld oder Hartz4 in Betracht kommen. Auch für ALG1 muss man arbeitsfähig sein. Ändert aber auch beim EG nichts, oder doch, falls dann immer noch Hartz4 läuft wird das EG angerechnet da nicht selbst erarbeitet.
Mitglied inaktiv - 28.06.2017, 15:09
Antwort auf:
Finanzielle Absicherung in der SS
Hallo,
wann hast du denn die Kündigung bekommen?
Wenn das erst vor kurzem war, hast du doch Kündigungsschutz.
Warst du zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger?
Wann wurde die Schwangerschaft festgestellt?
LG luvi
von
luvi
am 28.06.2017, 22:45
Antwort auf:
Finanzielle Absicherung in der SS
Ich hab die Kündigung im Dezember 16 bekommen.
SS ist noch am Anfang.
von
Julchendart1988
am 29.06.2017, 06:26