Liebe Frau Bader,
danke für Ihre Antwort auf die Frage bezüglich der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit und wie es sich mit den Feiertagen verhält.
ich habe hier nun noch eine Nachfrage: Kann ICH in jedem Fall die Tage festlegen oder kann es sein, dass der AG hier Vorgaben machen will, an welchen Tagen die Teilzeit umgesetzt werden soll?
Danke nochmals!
von
SonnenMama1608
am 21.04.2020, 20:22
Antwort auf:
Festlegung der Tage in Teilzeit in der Elternzeit
Hallo,
ich hatte es extra neutral formuliert. Dies unterkiegt dem Direktionsrecht und kann deshalb vom AG vorgeschrieben werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2020
Antwort auf:
Festlegung der Tage in Teilzeit in der Elternzeit
Du kannst dazu eigene Angaben/Vorgaben machen - der AG kann diese aber ablehnen bzw. den betrieblichen Belangen anpassen. Anspruch auf Wunschtage und Zeiten hast du nicht. Widerspricht der AG aber nicht innerhalb der Frist, dann stehen deine im Antrag genannten Wünsche.
von
cube
am 21.04.2020, 21:11