Hallo,
uns interessiert die Frage ob man festlegen kann, was mit dem Kind wird, wenn beide Eltern Tot wären (Unfall o.ä.). Kann man sowas festlegen, dass z.B. das Kind zu, von den Eltern bevorzugten Familien kommt, oder hat man da keine Möglichkeiten?
Wir wollen ja nicht hoffen, aber man weiß ja nie...
Gruß Beate
Mitglied inaktiv - 04.09.2002, 15:36
Antwort auf:
Festlegen wo das Kind bei Ableben der Eltern bleiben würde...
Liebe Beate,
Liebe,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2002