Frage: Feste Feiertage Nacharbeiten

Hallo Frau Bader, in meiner Elternzeit möchte ich bei meinem alten Arbeitgeber 14 Stunden/Woche i.d.R. an zwei Tagen Montag und Mittwoch arbeiten. Es steht nun im Vertrag drin, dass ich an fixen Feiertagen wie Ostermontag, Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam nicht arbeite und die Zeit anderweitig nachgeholt werden muss. Mündlich wurde vereinbart, dass Montag und Mittwoch feste Arbeitstage sind, jedoch bei Ausnahmen auch am Donnerstag gearbeitet werden kann. Ist das rechtens, dass ich die Zeit nachholen muss? Kann ich da was machen? Eine schnelle Antwort wäre super, am Montag soll ich den Vertrag unterschreiben. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 08:56



Antwort auf: Feste Feiertage Nacharbeiten

Hallo, unüblich. Ob zulässig, halte ich für fraglich Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2010



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