Hallo, ich bin während der Elternzeit (3 Jahre) 20 Stunden weiterhin für meinen Arbeitgeber tätig. Nun möchte ich gerne freiberuflich parallel dazu arbeiten. Es handelt sich dabei um die gleiche Branche/Tätigkeit (Informatik). Höchstwahrscheinlich muß ich ein Gewerbe anmelden, um freiberuflich Rechnungen schreiben zu können. Muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Oder darf ich während der Elternzeit freiberuflich arbeiten, obwohl ich 20 Std. bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten kann? Danke und Gruß, Cora Schuster
Mitglied inaktiv - 30.08.2002, 18:27