Frage: Fehlende Immunität, was jetzt?

Liebe Frau Bader, ich bin seit langer Zeit wieder die erste in meinem Betrieb, die schwanger ist. Leider bin ich ungeplant schnell schwanger geworden und mir fehlt Impfschutz bei Röteln und Ringelröteln. Ich arbeite in einer Beratungsstelle mit vielen verschiedenen Menschen zusammen, darunter andere Schwangere und geflüchtete Menschen. Außerdem halte ich Seminare für Schüler (zwischen 12 und 18 Jahren), Erzieher und Eltern in verschiedenen Schulen und Kitas. Es handelt sich um meine erste Schwangerschaft und nun mache ich mir Sorgen um meinen Impfschutz. Eine befreundete Lehrerin und eine Sozialpädagogin, die ich kenne und die in einer Flüchtlingsunterkunft arbeitet, haben beide ein Beschäftigungsverbot bekommen als sie schwanger waren. Sie haben mir ins Gewissen geredet, dass bei mir die Gefahr ja noch höher ist, weil ich mit wechselnden Gruppen zu tun habe und nie weiß, ob gerade eine Krankheit umhergeht. In meinem Betrieb macht sich aber keiner Sorgen und alle gehen davon aus, dass ich ganz normal weiter arbeite. Ich bin unsicher, soll ich das ansprechen, wie sieht die rechtliche Situation aus? Ich möchte auch nicht übertrieben oder panisch wirken.... Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von Froschii am 13.07.2016, 20:31



Antwort auf: Fehlende Immunität, was jetzt?

Hallo, Ihr AG muss das beurteilen. Lassen Sie soch einfach mal beim Gewerbeaufsichtsamt beraten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



Antwort auf: Fehlende Immunität, was jetzt?

Rechtlich sieht das so aus: Dein AG, sobald er von deiner Schwangerschaft erfährt, muss deine Gefährdungen abschätzen. Dazu gehören auch Infektionsgefahren. Dein Immunstatus muss anhand einer serologischen Untersuchung festgestellt werden. Wenn du Rötelnimmunität nicht hast, dann darfst du nicht länger mit Kindern und Jugendlichen unter 18 J. arbeiten. Das ist zwar ein seltenes aber dramatisches Ereignis, wenn was passiert. Mit Flüchtlingen solltest du auch nicht mehr arbeiten, wegen unkalkulierbaren anderen Infektionsrisiken, u.a. Tuberkulose uvm. Diese ganze Beratung macht ein Betriebsarzt zu dem dich dein AG schickt. Du kannst nachher nur noch höchstens mit Erwachsenen (nicht mit Flüchtlingen) arbeiten, oder im Büro. Wenn etwas passiert, haftet dein AG persönlich mit bis zu 15.000 Euro Bußgeldern oder Gefängnisstrafe, zusätzlich zum privatrechtlichen Schaden, für den er aufkommen muss. Zum Beispiel ein schwerbehindertes Kind bei Rötelninfektion in der Schwangerschaft. Der AG ist für dich verantwortlich.

Mitglied inaktiv - 13.07.2016, 20:47



Antwort auf: Fehlende Immunität, was jetzt?

Hallo uriah, danke für deine Antwort! Das klingt ja doch ernster als gedacht. Das Ding ist, ich glaube schon dass sich mein Arbeitgeber gekümmert und meine Schwangerschaft irgendwie gemeldet hat. Ironischerweise wird bei uns ja sogar zum Thema Schwangerschaft beraten. Was mir auch total zu schaffen macht seit ich selbst schwanger bin ist dass einige Frauen auch zu uns kommen weil sie einen Schwangerschaftsabbruch besprechen möchten. Bevor ich selbst schwanger war hat mir das gar nichts gemacht und ich finde immer noch dass es wichtig ist, dazu zu beraten, aber in meiner Situation jetzt ist es irgendwie anders. Bei uns arbeiten aber viele ältere Frauen die sagen so Sprüche wie "schwanger ist nicht krank" und machen mir ein schlechtes Gewissen weil ich dauernd so besorgt bin.

von Froschii am 13.07.2016, 22:27



Antwort auf: Fehlende Immunität, was jetzt?

Lass dir von Kollegen kein schlechtes Gewissen machen nur weil du deine Rechte wahrnimmst! Es geht um dich und dein Kind und eben genau darum, dass du weiter schwanger bleibst und nicht krank wirst ;) Falls dein AG sich auch nicht sicher ist, kann man sich auch beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen wie er sich konkret zu verhalten hat. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.07.2016, 08:33



Antwort auf: Fehlende Immunität, was jetzt?

Es ist doch logisch, dass du als selber Schwangere nicht andere ungewollt Schwangere zum Abbruch beraten kannst. Das geht einfach nicht. Dazu bist du psychisch nicht in der Lage. Oder du bringst sie davon ab, einen Abbruch zu machen. Das wäre natürlich auch eine Lösung. Du brauchst dir nicht andauernd Sorgen zu machen, sondern sofort einen Termin beim Betriebsarzt und keinen Umgang mehr mit Kindern, Jugendlichen und Flüchtlingen (also Infektionsgefährdungen abstellen). Schwanger ist auch nicht krank, aber das hat damit nichts zu tun. Das ist wie Sicherheitsgurt anlegen im Auto. Man legt den nicht an, weil man krank ist, sondern damit man im Schadensfall am Leben bleibt. Besprich dieses Thema NICHT mit den Kolleginnen, geh zum Betriebsarzt und zur Aufsichtsbehörde (anrufen!).

Mitglied inaktiv - 14.07.2016, 12:13