Familienzusammenführung, schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Hallo Frau bader, &4;ch würde mich sehr auf &4;hre antworten freuen. &4;ch bin seit einem Jahr verheiratet aus der türkei und wir planen unsere Zukunft in Deutschland weiterzuführen, ich und mein mann sind türkische staatsbürger. &4;ch bin im 7 monat Schwanger und zurzeit w&5;eder in deutschland werde das baby auch in deutschland zur welt bringen. Meine frage &4;st : im moment bin ich nicht arbeitsfähig und müsste mein LU durch den Jobcenter weiterführen, mein ET ist am 15.03.16 ich möchte mit meinem Mann in Deutschland leben aber ich weiß nicht was ich machen muss soll kann oder welche Rechte ich habe, ich bin nervlich am Ende von dem ganzen überlegen und weiß nicht mehr weiter deshalb würde ich mich sehr über Ihre Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus Lg Yasemin

von Ysmn_1903 am 15.12.2015, 19:30



Antwort auf: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Hallo, nach § 1 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezuges in einem gemeinsamen Haushalt aufhält, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt . Kindergeld bekommen Sie, wenn Sie einen entsprechenden Aufenthalzstitel haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2015



Antwort auf: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Welchen Aufenthaltsstatus habt ihr denn in Deutschland ?

von Sternenschnuppe am 15.12.2015, 20:06



Antwort auf: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Ich habe einen unbefristet Aufenthalt bin in DE geboren und aufgewachsen mein Mann war noch nie in DE

von Ysmn_1903 am 15.12.2015, 20:21



Antwort auf: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Vielen Dank für Ihre Antwort Frau Bader :) aber meine Frage war nicht wegen dem Kindergeld sondern auf die Rechte bzw Regelung der Familienzusammenführung während und nach der Schwangerschaft. Lg

von Ysmn_1903 am 16.12.2015, 17:46



Antwort auf: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist / wird, dann sollte dem doch nichts im Wege stehen. Fragt doch mal bei der türkischen Botschaft nach, die müssen das doch wissen wie das geht.

von Sternenschnuppe am 16.12.2015, 20:02



Antwort auf: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Hallo, nicht bei der türkischen Botschaft müsst ihr nachfragen, bei der deutschen. Es geht um deutsches Recht. Oder bei der Ausländerbehörde. Schau mal im Internet. info4alien.de Das ist ein super forum. Dort werden Ausländerrecht. Themen behandelt U.a von Mitarbeitern von Botschaften, Ausländerbehörden usw. Alles Gute Luvi

von luvi am 17.12.2015, 05:53



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