Frage: Familienversicherung

Sehr geehrte Frau Bader, ist eine Familienversicherung für eine Mutter in Elternzeit (unser Kind ist nun 7 Monate alt und wir haben vor zwei Monaten geheiratet), die in einem "Angestelltenverhältnis" ist, nicht möglich? Dies wurde mir heute von der Krankenversicherung so mitgeteilt (mein Mann ist gesetzlich pflichtversichert). Mein Vertrag ist befristet und wurde nach Bekanntgabe der Elternzeit (2 Jahre mit der Option nach 18 Monaten weder in Teilzeit zu arbeiten) um diese Zeit verlängert. Ich war freiwillig gesetzlich versichert und war davon ausgegangen, dass ich mich für den Zeitraum meiner Elternzeit familienversichern kann. Vielen Dank für Ihren Rat. Johanna

von Johanna81 am 29.11.2017, 14:26



Antwort auf: Familienversicherung

Hallo, das muss im Einzelfall geprüft werden, normalerweise muss man in der Elternzeit weiter Beiträge zahlen, wenn man freiwillig versichert ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2017



Antwort auf: Familienversicherung

Also wir hatten auch die Konstellation, dass einer Pflicht- und einer freiwillig gesetzlich versichert war. (Haben die fur das zweite Kind sogar extra wieder hergestellt) In der Konstellation waren beide während der EZ von der Beitragszahlung befreit, aber weiterhin selbst versichert. Der Eintritt in die Familienversicherung ist wahrscheinlich nicht möglich weil du ja angestellt bist und zuviel verdienst (da zählt ja das, was du kriegen würdest). Du müsstest aber beitragsfrei weiter versichert werden so lange du in EZ bist. Frag da noch mal in Bezug auf die Beitragsfreiheit konkret bei der KK nach, vielleicht ist da nur was falsch verstanden worden. Hast du eine Zahlungsaufforderung bekommen oder warum wird das relevant? Wir sind beide bei der gleichen Kasse, da war das problemlos. Bei unterschiedlichen Kassen musst du evtl. Den Versicherungsstatus deines Mannes nachweisen (dass er Pflichtversichert ist). LG Lilly

Mitglied inaktiv - 29.11.2017, 21:54



Antwort auf: Familienversicherung

Wir sind bei der TK, die gibt diese Information zur Beitragsfreiheit bzw. Zahlungspflicht in der EZ und hat das wie erwähnt bei uns auch so gehandhabt: https://www.tk.de/tk/versichert-als-beschaeftigter/berufliche-auszeiten/versichert-inder-elternzeit/346224 evtl. mal bei Deiner eigenen Kasse schauen, was die dazu sagen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 13:25



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