Hallo Frau Bader,
ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Sohn ist bei mir familienversichert. Ab August wird mein Mann in den Erziehungsurlaub gehen. Er ist als Beamter privat versichert bei einem Jahreseinkommen von ca. 54000 DM. Kann er dann auch mit in meine Familen-Versicherung? Wenn ja, wo ist das geregelt, also worauf kann ich mich im Zweifelsfall berufen?
Vielen Dank für die Antwort
Nicole
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 11:24
Antwort auf:
Familienversicherung
Leider kann er während des Erz.-Urlaubes nicht familienversichert werden, da der Beihilfeanspruch fortbesteht! Erst wenn er im Anschluss an den Erz.-Urlaub eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge beantragt, ruht der Beihilfeanspruch, und er kann in die Familienversicherung aufgenommen werden!
Viele Grüße
Moni
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 12:43
Antwort auf:
Familienversicherung
Liebe Moni,
vielen Dank für deine Auskunft. Mein Mann ist aber nicht beihilfe-berechtigt, er ist bei der Bahn beschäftigt und bei der KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) versichert. Ändert das die Situation? Wäre nett, wenn du noch mal antworten könntest!
Nicole
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 13:47
Antwort auf:
Familienversicherung
Oops, das weiss ich als Kommunalbeamtin leider nicht, sorry! Ist Dein Mann denn in einem Berufsverband bzw. Gewerkschaft? Die wissen das nämlich, daher hatte ich meine Info damals auch!
LG
Moni
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 13:51