Hallo, ich habe eine Frage zu einem speziellen Fall. Unsere Tochter ist Ende Februar zur Welt gekommen. Meine Frau ist seit dem 18.1.16 in Mutterschutz. Zuvor hat sie als angestellte Lehrerin gearbeitet. Mit Wirkung zum 22.1.16 wurde sie verbeamtet. Meine Frau hat nun bei der Krankenkasse, in welcher sie gesetzliche versichert war, beauftragt freiwillig versichert zu werden. Das bedeutet, dass trotz Verbeamtung bisher kein Eintritt in eine private Krankenversicherung erfolgt ist. Wäre dem so, bin ich mir bewusst, dass meine Versicherung meine Frau nicht in die Familienversicherung aufnehmen müsste, obwohl Elterngeld kein "Einkommen" ist. Aber wie ist die Situation jetzt? Verbeamtet, aber gesetzlich freiwillig versichert, kann meine Frau für die Bezugsdauer von Elterngeld familienversichert werden?
von Iseldil am 14.03.2016, 21:20