Familienversicherung bei gemeinsamen Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Familienversicherung bei gemeinsamen Kind

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich wohnen seit 2007 unverheiratet zusammen, seit 2010 haben wir eine gemeinsame Tochter. Solange ich noch in Elternzeit bin (bis Feb. 2013) zahlt meine Krankenkasse die Beiträge (meine Tochter ist bei mir mitversichert). Doch was ist danach wenn ich nicht gleich wieder eine Arbeit finde...? Müssen wir heiraten nur damit wir uns familienversichern können? Oder gibt es eine Krankenkasse die auch unverheiratete Paare mit Kind familienversichern? Vielen Dank für Ihre Antwort! Lg, lunamaus05

von lunamaus05 am 25.02.2012, 15:49



Antwort auf: Familienversicherung bei gemeinsamen Kind

Hallo, nein, das geht nicht. Heiraten o sich selber versichern. Lieeb Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2012



Antwort auf: Familienversicherung bei gemeinsamen Kind

Das können die KK nicht entscheiden, das ist gesetzlich geregelt. Das Kind kann familienversichert werden Sie nicht. Eine Heirat hat neben der finanziellen Vorteile bei KK, Rente und Steuern auch ganz romantische Aspekte :).

von Lina_100 am 25.02.2012, 15:56



Antwort auf: Familienversicherung bei gemeinsamen Kind

hallo leider geht das nicht,das kind natürlich,du müsstest dich dann auf eigen kosten versichern,ca 150 euro im monat,falls du keinen job findest oder dich arbeitslos meldets! ansonsten halt heiraten,dann geht das mit der familienvers, aber eine nhochzeit sollte natürlich auch andere gründe haben!

von CKEL0410 am 25.02.2012, 17:02



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