Frage: familienrecht bei flüchtlingen?

hallo frau bader, gilt für flüchtlinge das gleiche familienrecht wie für deutsche staatsangehörige? also im sinne von trennung , scheidung, umgang, unterhalt; und am wichtigsten, wie ist das mit potentiellem kindesentzug, wenn ein elternteil in ein kriegsland zurückkehren möchte und der andere mit den kindern hierbleiben will? wie kann man unterbinden, dass der eine elternteil mit den kindern verschwindet? und gibt es eine interventionsmöglichkeit, wenn der in das kriegsland zurückwollende elternteil nach beschreibung und wahrnehmung psychisch zumindest nicth ganz gesund ist und die kinder gegen den anderen elternteil manipuliert, notorisch in konflikte mit einbezieht, die kinder über dritte dem elternteil hinterhertelefonieren lässt etcpp. es sind definitiv umstände, die für die kinder nicth gut sind. sie haben aber eben außer ihren eltern keine familie hier, wie es mit anderen erwachsenen vertauenspersonen, die da etwas auffangen könnten aussieht weiß ich nicht. vielen dank und grüße, MF

von mama.frosch am 01.06.2016, 20:03



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Hallo, Art. 14 EGBGB Allgemeine Ehewirkungen (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen 1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst... Also gilt kein dt. Recht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2016



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Das Elternteil das zurück möchte, ist in diesem Fall sicher der Mann und der hat jedes Recht seine Kinder hinzunehmen wo er möchte. Gerade in den islamischen Ländern stehen dem Mann die Kinder zu im Fall einer Trennung. Ich würde mich da nicht einmischen.

Mitglied inaktiv - 01.06.2016, 21:50



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Wer sagt denn das die Kinder nur dem Vater zustehen?! Die Mutter hat das gleiche recht sie hat schließlich die Kinder auf die Welt gebracht und die Kinder haben auch das Recht bei der Mutter zu leben.Ich bin selber mit einem Moslem zusammen und ich habe von allen Kindern zb das alleinige sorgerecht.Klar schon aus dem Grund weil man oft hört das sie einem die Kinder weg nehmen wollen .Die Frau vom Jugendamt hat mir sofort ohne groß zu reden das alleinige sorgerecht überschrieben. Man kann sich so viel lieben wie man will,aber immer im Hintergrund behalten, dass dieser Mensch sich auch ändern kann.Wenn die Mutter so naiv ist und ihm die Kinder so überlässt, selbst schuld.Ich würde ein scheiß tun und mir die Kinder weg nehmen lassen!!!!! Sind die denn richtig verheiratet oder nur auf islamisch? Das wird in Deutschland ja nicht anerkannt. Daher hätte sie die Chance auf das alleinige sorgerecht und das Aufenthalt bestimmungsrecht.Informiere dich am besten mal mit der Mutter beim zuständigen Jugendamt oder so.lg

Mitglied inaktiv - 02.06.2016, 07:26



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Natürlich wird eine muslimisch geschlossene Ehe anerkannt, wenn sie im Heimatland juristisch anerkannt wird. Und selbst wenn sie nicht gültig sein sollte - auf das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat das genau gar keine Auswirkungen. Dein Freund könnte das GSR übrigens einfordern und bekäme es ohne Probleme sofort zugesprochen. Du mischst fröhlich Religion und Recht - hier in Deutschland hat das eine mit dem anderen aber nichts zu tun. Die AP braucht speziellen Rat, weil Flüchtlinge - unabhängig von der Religion - einen anderen rechtlichen Status haben als Deutsche. Da kann Dein Freund Moslem sein oder nicht, Du hast trotzdem einen anderen rechtlichen Status als Flüchtlinge. Wobei tatsächlich der Status sehr wichtig wäre, liebe AP, das wäre gut zu wissen. Asylbewerber, Flüchtline, anerkannt oder nicht, läuft ein Asylverfahren?

von Strudelteigteilchen am 02.06.2016, 08:24



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Ansonsten habe ich keine Ahnung und hoffe dass das Recht gilt aus dem Land wo sie gemeldet sind.

von Sternenschnuppe am 02.06.2016, 09:12



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Die Frau vom Jugendamt kann dir gar nicht das alleinige Sorgerecht überschreiben, in einer Ehe haben immer beide das Sorgerecht. Bist du nicht verheiratet mit deinem Mann kann er trotzdem das Sorgerecht bei Gericht ( definitiv nicht beim Jugendamt beantragen und nach deutscher Rechtsprechung hätte er sehr gute Chancen das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen sogar ohne deinen Willen!! Sorgerecht zusprechen oder entziehen kann in der BRD nur ein Gericht!!! Das Jugendamt ist dann nur als beratende Stelle zu sehen, gibt zum Beispiel dem Gericht eine Empfehlung, dran halten muss sich das Gericht aber nicht!!!! Und sicher werden Ehen die im Ausland geschlossen wurden hier anerkannt , das was du meinst muss gemacht werden wenn Deutsche im Ausland heiraten!

von sterntaler82 am 02.06.2016, 10:38



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Ich kann ja nur sagen, wie das bei uns ist.Damals waren wir ja noch nicht solange zusammen und als die Frau vom Jugendamt am Telefon hörte, das mein freund Moslem ist,ob ich nicht gleich die Sorgerechtserklärung mit machen möchte und ich mir gut überlegen soll,ob ich es sofort Teile.Als wir dann da waren sagte sie zu meinem Freund das es in Deutschland so ist,wenn man nicht verheiratet ist,dass Sorgerecht erstmal bei der Mutter bleibt,es sei denn sie stimmt zu.Oder wenn man nach deutschen Recht heiratet,es eh sofort geteilt ist. Und er immer die Möglichkeit hat es ein zu klagen.Es aber nicht möglich ist,nach der Trennung, der Mutter einfach die Kinder weg zunehmen geschweige alleiniges Sorgerecht zu beantragen.Klar geht das aber das wäre sehr schwer und das Gericht spielt dabei eine große Entscheidung und man sehr triftige Gründe dafür haben muss, einer Person das Sorgerecht komplett zu entziehen, die es zuvor als alleiniges hatte. So mein freund hat dazu nichts gesagt nur ist ok und somit ist es bis jetzt immer noch geblieben.Bei allen Kindern.Vllt hatte die Frau vom Jugendamt auch schon so viel erlebt, dass sie deshalb so vorsichtig oder wie auch immer man es beschrieben mag war und auf mich eingeredet hat.So das ist das wie es bei uns ist.Wünsche dir noch einen schönen Tag. Lg

Mitglied inaktiv - 02.06.2016, 13:04



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Na also: (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen 1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört... Also genau was ich sagte. Der Ehemann kann jederzeit die Kinder in sein Heimatland mitnehmen, gar keine Frage. Und nach islamischer Auffassung gehören die Kinder bei einer Trennung dem Mann, aber auch sonst hat der Mann das Sagen und keineswegs die Frau. Wenn die Frau eine Nichtmuslimin ist, hat sie noch weniger Rechte. Wenn die Kinder erst mal außerhalb von D sind, können die dt. Behörden sowie nichts mehr machen. Diese Fälle gibt es wie Sand am Meer. Entführungen, Kindesentzug, mit und ohne Sorgerecht.

Mitglied inaktiv - 02.06.2016, 13:13



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Hey Mir ging es um Deine Formulierung " sie hat es mir überschrieben " Das beinhaltet es wird von jemanden auf jemanden anders überschrieben. Bei Euch hatte er es nie und Du ab Geburt eh alleine, da hat das Jugendamt nix gemacht, das geht austomatisch :-)

von Sternenschnuppe am 02.06.2016, 13:19



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

so ist die geschlechterverteilung. welche aber für die situation völlig irrelevant ist. in syrien ist KRIEG. und ja, auch dort wo sie herkommen, deshalb sind sie nämlich hier.

von mama.frosch am 02.06.2016, 15:04



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

sie sind beide anerkannt, die kinder natürlich auch.

von mama.frosch am 02.06.2016, 15:06



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Niemand kann sie davon abhalten, in ihre Heimat zurückzukehren und dabei auch ihre Kinder mitzunehmen. Sie sind nicht unsere Gefangenen!

Mitglied inaktiv - 02.06.2016, 15:35



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Und ich wüsste gern inwieweit die Kinder davor geschützt werden können, in den Krieg zurückgezerrt zu werden.

von mama.frosch am 02.06.2016, 15:50



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Oben schreibst Du dass im Islam der Vater alle Rechte an den Kindern hat und sie mitnehmen kann. Jetzt hier wer der Mutter verbieten soll ihre Kinder mitzunehmen. Was denn jetzt ? Ich verstehe es allgemein nicht, wer soll denn da nun eine Entscheidung treffen wenn die deutschen Gerichte nicht nach syrischem Recht entscheiden. Wie sollen sie auch ?

von Sternenschnuppe am 02.06.2016, 17:15



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Widersprechen natürlich ohne "ie" Peinlich :-)

von Sternenschnuppe am 02.06.2016, 17:16



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

Im internationalen Privatrecht - und dazu gehört Familienrecht - kann es vorkommen, daß ein deutsches Gericht nach syrischem (oder generell ausländischem) Recht entscheidet. Wobei ich irgendwie im Hinterkopf hatte, daß deutsches Recht greift, sobald ein gesicherter Aufenthaltsstatus erreicht ist. Da habe ich mich wohl getäuscht.

von Strudelteigteilchen am 02.06.2016, 18:28



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

In Syrien gehören die Kinder zum Mann und der will hierbleiben. In Deutschland würde nach deutschem Recht kein Gericht erlauben dass die Mutter mit den Kindern in den Krieg umzieht. In beiden Fällen würden die Kinder also in Deutschland bleiben können.

von Sternenschnuppe am 02.06.2016, 19:00



Antwort auf: familienrecht bei flüchtlingen?

In Syrien gehören die Kinder zum Mann und der will hierbleiben. In Deutschland würde nach deutschem Recht kein Gericht erlauben dass die Mutter mit den Kindern in den Krieg umzieht. In beiden Fällen würden die Kinder also in Deutschland bleiben können.

von Sternenschnuppe am 02.06.2016, 19:00



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