liebe frau bader,
danke für die antwort.
es ist der vater der hierbleiben möchte und der angst hat, die kinder zu verlieren.
die familie kommt aus syrien und hat für alle fünf eine anerkennung.
nun dennoch zwei fragen -
1. kann man verhindern, dass die mutter sich heimlich mit den kindern absetzt (evtl. pässe einbehalten?)
2. sollten die kinder bei der mutter bleiben, müsste sie dann unterhaltsvorschuss beantragen (betrifft das jüngste kind)? jobcenter finanziert die familie.
danke nochmal!
MF
von
mama.frosch
am 02.06.2016, 15:42
Antwort auf:
familienrecht bei flüchtlingen - teil 2
Hallo,
er soll sich mal ans JA wenden!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2016
Antwort auf:
familienrecht bei flüchtlingen - teil 2
Die Pässe stehen dem Elternteil zu, bei dem die Kinder ihren regelmäßigen Aufenthalt haben - zumindest nach deutschem Recht. Er kann die Pässe dennoch einbehalten und einfach hoffen, daß die KM nicht auf Herausgabe klagt. Wobei man sich natürlich fragen kann, ob sie nicht eh jederzeit neue Pässe bzw. Ersatzpapiere beantragen könnte - keine Ahnung, wie leicht/schwer das ist.
Aber mal so ins blaue gefragt: Wenn die Mutter psychisch gestört ist, dann ist wirklich seine einzige Sorge, daß sie die Kinder zurück nach Syrien verschleppt? Das ist ja nur eines von unendlich vielen Szenarien, unter denen Kinder von psychisch kranken Eltern leiden können. Entweder sie hat wirklich ein Problem - dann muß er auf einer ganz anderen Ebene handeln - oder das war von ihm nur so dahergesagt.
Ja, sie muß dann UHV beantragen für alle Kinder unter 12, den er zurückzahlen müßte.
(Wenn zumindest zwei der Kinder über 12 sind, stellt sich doch auch die Frage, wie schnell sie die Kinder "verschleppt" bekommt. Noch so ein Indiz für etwas verquere Ängste seinerseits.......)
von
Strudelteigteilchen
am 02.06.2016, 18:37
Antwort auf:
familienrecht bei flüchtlingen - teil 2
ich hab dir eine pn geschrieben aber dein postfach ist ausgeschaltet - magst du es mal einschalten?
von
mama.frosch
am 02.06.2016, 20:35