Frage: Familienname des Kindes

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich erwarten unser erstes gemeinsames Kind und diskutieren z. Z. die "Nachnamens-Frage". Wir würden unserem Kind gern den Nachnamen meines Freundes geben. Wir wissen nur nicht, ob es ein Problem darstellt - rechtlich / gesetzlich gesehen - da mein Freund noch verheiratet ist und auch noch keine Scheidung von seiner Ex-Frau beantragt ist Stellt das irgend einen Nachteil für mich als Mutter dar? Das alleinige Sorgerecht werde ich bekommen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Patti

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 12:58



Antwort auf: Familienname des Kindes

Hallo, rechtlich geht das nach Anerkenntnis der Vaterschaft, aber überlegen Sie sich das sehr genau, denn es ist nahezu gar nicht rückgängig zu machen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2007



Antwort auf: Familienname des Kindes

Dürfte keine Probleme geben, er müsste halt vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.

Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 13:12



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