Frage: Familienmitglied entmündigen

Hallo Frau Bader, ich spreche von einem Familienvater, der sich nach der Trennung in einer Suchterkrankung verliert. Sprich er ist nicht mehr fähig sich um das Kind zu kümmern (Er ist nicht nüchtern während des Umgangs), um das gemeinsame Haus kümmert er sich nicht (er wohnt weiterhin darin, Frau ist ausgezogen), Behördengänge werden nicht getätigt, Termine mit dem Kind (Arzt, Schule,...) werden auf Grund der Sucht vergessen. Er ist verwahrlost, hilflos, orientierungslos.. Auf Entzusvorschläge bzw. In eine Therapie möchte er sich nicht begeben, weil die Sucht so weit fortgeschritten ist, das er sich so nicht sieht. Inwiefern kann ich ihm helfen? Welche Anlaufstelle kann ich als enger Familienangehöriger aufsuchen? Ich möchte einfach, dass das Kind ihren Vater wieder hat. Notfalls mit Betreuer für ihn? Entmündigen? Wenn er das Haus verlieren würde, könnte er evtl. wieder zur Vernunft kommen? Der Text ist sehr lang geworden und ich hoffe das ich dennoch auf Ihre Kompetenz hoffen darf. Gerne auch Beiträge mit Erfahrungswerten von anderen.

von kügelchen12 am 25.06.2019, 20:41



Antwort auf: Familienmitglied entmündigen

Hallo, das ist sehr schwierig. Denn Sie müssen ja die Sucht beweisen. Er wird das nicht zugeben. Unter Betreuung stellen geht evtl. da müssten Sie einen Antrag beim zuständigen Vormundschaftsgericht stellen. Frage ist nur, was Ihnen das bringt. Insgesamt ein Problem, wenn er sich nicht helfen lassen will. Ich würde versuchen, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Gleichwohl können Sie ihn zu nichts zwingen, wenn er nicht will. Beim Umgangsrecht müssen Sie nachweisen, dass das KIndeswohl gefährdet ist - das kann zu betreutem Umgangsrecht führen. Und das er eben nicht mit dem Kind Auto fährt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2019



Antwort auf: Familienmitglied entmündigen

Hi. Frau Bader wird dir sicher schreiben, was rechtlich an Möglichkeiten besteht und an wen du dich da wenden müsstest. Aber ob das die richtige Hilfe für genau diesen Menschen ist, wird dir sicher eher der betreuende Arzt oder ein Psychologe, der sich mit solchen Fällen auskennt, sagen können. Ob eine Entmündigung zB ihm helfen würde, der Verlust des Hauses für ein "Aufwachen" sorgen könnte sind eher keine rechtliche zu beantwortenden Fragen, sondern eben ärztlicher Natur. Und selbst der wird dir keine Garantie geben können, dass eine Maßnahme wie Entmündigung ihm helfen wird, sich selbst aufzuraffen und etwas tun zu wollen. Denn das ist es letztendlich, was passieren muss: der Patient selber muss einsehen, dass er krank ist. ER muss etwas ändern wollen. Was den Umgang angeht: so hart das ist, aber wenn du das nachweisen kannst, muss der Umgang ausgesetzt werden. Zum Schutz des Kindes. Das wäre dann auch erst mal mein vorrangiges Ziel! Wenn er angetrunken/betrunken ist, ist das für das Kind sicher nicht besonders gut - eher sogar sehr belastend. Auch nicht wahrgenommene Termine gehen doch zu Lasten des Kindes. Darauf aber hast du oder die Mutter Einfluss. Und das finde ich ganz dringend zuerst zu regeln. Das Kind nicht mehr dieser destruktiven Lebensweise auszusetzen. Dann kann man schauen, wie man dem Vater evt. helfen kann, wieder umgangsfähig zu werden.

von cube am 26.06.2019, 08:38



Antwort auf: Familienmitglied entmündigen

Hallo! Ich stimme Cube voll zu! Der Vater muss vor die Frage gestellt werden, ob Alkohol oder Kind! Beides schadet dem Kind! Ich weiß das als Tochter einer Alkoholikerin genau. Hier muss mit Hilfe des Jugendamtes gearbeitet werden. Für den Vater: Der Leidensdruck mit Alkohol muss so riesig werden, dass er bereit ist, sein Problem zu registrieren und etwas dagegen zu tun. Um das zu erreichen, hilft nur schonungslose Offenheit und keinerlei Betüdeln. Hilfe durch Nichthilfe! Diesen Weg kann nur er selbst gehen. Es kann aber trotz allem dauern, und dabei werden Haus und Kind möglicherweise draufgehen. Insofern ist das Kind zu schützen, im Sinne des Kindes möglicherweise auch der Besitz, wobei das schwer ist. Alles Gute! VG Sileick

von Schniesenase am 26.06.2019, 14:16