Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde neulich mitgeteilt (ohne Nennung der Paragraphen usw), dass Familien lt. Sozialgesetzbuch ein "Anrecht" auf Familienkur hätten (dieses Gesetz sei in 2007 verabschiedet worden)!? Je nachdem sogar in einem Abstand von 2-3 Jahren. Würden Sie mir hier bitte weiter helfen? Stimmt diese Aussage? Auf welchem Gesetz beruht dies? Lieben Dank vorab u Grüße
Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 08:37