Frage: Familienhilfe

Guten abend frau Bader, ich wollte mal fragen, ich war zur geburt meines sohnen noch verheiratet, bin aber jetzt geschieden. und das problem liegt jetzt darin da mein exmann laut gesetz ja der vater ist, ich bekomme keinerlei zustimmung oder erlaubnis von ihm das ich was machen kann. so habe ich jetzt eine geburtsurkunde wo mein sohn nur eine register Nr. hat. kann ich das alleine Sorgerecht bei gericht beantragen? und ist es möglich das mein sohn den namen von sein biologischen vater bekommen kann, wenn wir heiraten? oder wissen sie was wir noch machen können was schnell geht?

von Elfaqir am 10.01.2014, 04:56



Antwort auf: Familienhilfe

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



Antwort auf: Familienhilfe

Was meinst Du mit Registernummer ? Wohnt ihr in Deutschland ? Ehelich geboren bedeutet dass Dein Exmann der rechtliche Vater ist. Der leibliche Vater muss die Vaterschaftsfeststellung einklagen um eingetragen zu werden, wenn Dein Ex sich in allem verweigert. Und Dein Ex muss als eingetragener Vater Unterhalt zahlen. Tut er das ? Alleine aus dem Grund sollte es ihm schon viel wert sein da zuzustimmen um nicht für ein fremdes Kind zahlen zu müssen.

von Sternenschnuppe am 10.01.2014, 06:49



Antwort auf: Familienhilfe

Vielen Dank für ihre Antwort, ich werde ihnen jetzt sagen was ich mit registernummer meine, es geht darum mein sohn hat kein vornamen und kein familiennamen, da wir getrennte namensführung hatten in der ehe, somit muss er zustimmen bei der namens gebung, aber er verweigert alles. ja wir beide leben in deutschland ich und mein Verlobter ( Richtige Vater ) aber auch mein exmann lebt in deutschland. wir haben schon bei gericht eine Vaterschaftsanfechtungsklage gestellt, aber unsere frage ist jetzt wielange wird es ungefähr dauern? und muss der rechtliche vater da sein bei ein DNA Test, oder reicht es wenn mein Verlobter Biologische Vater von unseren sohn den test macht, da man ja sowie so dann sieht das er positiv ist. Ist eigentlich Vaterschaftfestellen und Vaterschaftanfechten das selbe oder gibt es unterschiede.? da unser sohn glaube ich jetzt schon den stress mitbekommt und er soll doch glücklich und zufrieden aufwachsen.

von Elfaqir am 11.01.2014, 16:08



Antwort auf: Familienhilfe

Sehr geeherte Frau Bader, Wir haben nochmal eine frage an sie, es geht darum wenn ich den Biologischen Vater heirate und er haben noch nicht der rechtliche vater ist bis alles geklärt ist, kann denn unser sohn später nach der klärung noch seinen Familiennamen bekommen? weil in der aktuellen geburtsurkunde für unser sohn steht kein familienname und auch kein vornamen drin er hat nur eine registernummer. aber mein exmann hat kein sozialen oder auch kein anderen kontakt jeglicher art mit uns, er wird auch nicht zahlen weil er hat keine arbeit. er will auch nur seine Aufenthaltserlaubnis in deutschland bekommen, und deswegen er macht den stress für uns. er weis ganz genau das er nicht der vater ist, da wir alles belegen können von der Zeugung bis zur geburt unseres sohnen.

von Elfaqir am 11.01.2014, 16:39



Antwort auf: Familienhilfe

Kann er wenn alles geklärt ist. Klage ist eingereicht, nun müsst ihr warten. Du wirst einen Anwalt brauchen, geh zu enem. Auch das mit dem Namen kannst Du jetzt schon regeln lassen.

von Sternenschnuppe am 12.01.2014, 11:28



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