falschberatung im fachgeschäft an der tagesordnung!?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: falschberatung im fachgeschäft an der tagesordnung!?

hallo ich habe mal ein ganz anderes problem: Kindersicherheit. wir haben im fachgeschäft einen kindersitz gekauft und sind falsch beraten worden (fachlich falsch). umtausch geht nicht mehr, aber mir geht es darum, dass uns mittlerweile sogar vom hersteller gesagt wurde, dass solche falschberatung an der tagesordnung ist in deutschland und darüber bin ich empört. wir haben von der firma osann einen kindersitz gekauft. laut mehrfacher nachfrage im laden und einer reklamation wurde uns mehrfach versichert, dass der sitz in alle fahrzeugtypen passt. das ist nicht so (hat auch der hersteller mittlerweile eingeräumt). welche schritte können gegen den verkäufer eingeleitet werden bzw das geschäft, das sich immerhin fachgeschäft nennt? der sitz lässt sich in unserem auto nur so befestigen, dass er ca 20 bis 30 cm verschiebbar ist auf der rückbank - ohne grossen kraftaufwand - ich will nicht wissen, wohin er bei einem unfall fliegt. wenn ich mein kind nicht anschnalle bekomme ich einen strafzettel und ein fachgeschäft soll ungeschoren davonkommen wenn es falschberät nur um zuverkaufen um den umsatz zu erhöhen? das kann nicht sein. wann ist ein fachgeschäft ein fachgeschäft??? vielen dank für eine antwort nina

Mitglied inaktiv - 08.01.2001, 21:39



Antwort auf: falschberatung im fachgeschäft an der tagesordnung!?

Liebe Nina, es handelt sich hier um eine sogen. zugesicherte Eigenschaft. Sie können den Sitz zurückgeben, wenn seit dem Kaufdatum noch nicht 6 Mo. vergangen sind und Sie den Bon noch haben, genau so, als wenn der Sitz fehlerhaft wäre. Berufen Sie sich im Laden auf §§ 459 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 462, 463 BGB. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2001