falls wir Eltern verunglücken, wohin kommen die Kinder?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: falls wir Eltern verunglücken, wohin kommen die Kinder?

Hallo Frau Bader, mein Mann und auch ich sind sehr oft mit dem Auto unterwegs. Meine Freundin meinte nun, wir müssen uns unbedingt mal überlegen wer im Falle eines Unfalltodes durch uns, die Kinder nimmt. Unsere Kinder sind 4 und 9 Jahre alt, haben einen guten Kontakt zu beiden Großelternteilen. Für uns (!! UND den Omas/Opas) stand bzw steht fest, das im Falle eines Unfalltodes eben die Kinder zur Oma kommen. Doch ich habe nun erfahren, daß das so einfach nicht geht. Zumal beide nicht mehr die "jüngsten" sind. 69+77 Jahre und 61+68 Jahre. Meine Frage: Ist das wirklich so ? Kämen die Kinder zu Pflegefamilien anstelle den Großeltern ? Wenn ja, können wir etwas dagegen tun? Tanten bzw Onkels gibt es leider nicht. Mein MAnn und ich sind Einzelkinder. Und die Patentanten haben selbst 3 Kinder und könnten unsere nicht aufnehmen... Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.

von Heki am 20.02.2013, 22:57



Antwort auf: falls wir Eltern verunglücken, wohin kommen die Kinder?

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



Antwort auf: falls wir Eltern verunglücken, wohin kommen die Kinder?

wobei es sich bei uns um die Tante handeln würde: Man soll es schriftlich festlegen und dieser Person, die das Kind betreuen soll geben. (Beglaubigen lassen). Das JA prüft dann ob die Kinder da auch gut aufgehoben wären. Ansonsten sträuben sie sich nicht. Evtl. könnte es bei dem Alter der Großeltern ein Problem geben... LG Peeka

von peekaboo am 21.02.2013, 09:43



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