Sehr geehrte Frau Bader,
es wurde mir durch einen Beschluss ein Gutachten über Erziehungsfähigkeit angeordnet. Nun muss ich öfters zum Gericht, da ich von der Gutachterin dort begutachtet werde. Meine Frage: Habe ich ein Recht auf Fahrtkostenerstattung? Bekomme Hartz IV und das Gutachten wurde ja durch einen Beschluss vom Gericht angeordnet - also mache ich dies nicht freiwillig. Kann ich daher Fahrtkosten vom Gericht verlangen?
Bitte verweisen Sie mich nicht an einen Anwalt vor Ort.
Vielen Dank.
von
Baby2007J
am 22.07.2013, 01:58
Antwort auf:
Fahrtkostenerstattung für Gutachten?
Hallo,
nein-von wem auch?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
Fahrtkostenerstattung für Gutachten?
http://www.google.de/#sclient=tablet-gws&site=&source=hp&q=baby2007j&oq=baby2007j&gs_l=
tablet-gws.12...2916.8821.0.10411.9.8.0.0.0.0.383.1231.4j2j1j1.8.0....0...1c.1.21.tablet-gws-psy.pqmfzjyflK4&pbx=1&fp=69380fba02ec6fa9&biw=1024&bih=622&bav=on.2,or.&cad=b&bvm=
pv.xjs.s.en_US.c75bKy5EQ0A.O
Erst willst Du dass er sich nicht kümmert und willst dafür auf Unterhalt verzichten und dafür einen Vertrag machen.
Paar Posts weiter schreibst Du vorwurfsvoll dass er nicht zahlt und sich auch nicht kümmert.
War doch genau das was Du wolltest ??
Dann schriebst Du dass Du arbeiten gehst, das Kind zu Deinen Etern bis zur Krippe, alles kein Thema.
Nun H4 ?
Willst mit ihm nix zu tun haben aber hast Dich geweigert aus seinem ! Haus auszuziehen ?
Und so weiter ...
Sorry,aber hast Du Hilfe, Therapie ?
Wenn das real auch so ist, dann verstehe ich die Anordnung des Gutachtens.
von
Sternenschnuppe
am 22.07.2013, 22:26