Hallo Frau Bader,
hallo an alle,
der Vater meines Sohnes arbeitet wieder. Ab Juli wird sich der Kindesunterhalt ja aufgrund der neuen Beschäftigung ändern. Er hat mir schon vorab eine Liste mit seinem Gehalt erstellt und was er laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat. So weit so gut. ABER: er will noch 150,- Euro hiervon für seine Fahrtkosten zur Arbeit und zurück monatlich abziehen. Ist er dazu berechtigt? Wie kommt er auf diese Summe?
VG
Gaby
von
gaby67
am 21.06.2016, 08:38
Antwort auf:
Fahrtkosten vom Kindesunterhalt abziehen?
Hallo,
so einfach ist die Unterhaltsberechnung nicht.
Er kann entweder pauschal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abziehen oder die tatsächlich gefahrenen Fahrtkosten.
Hierbei muss er aber, wenn möglich, auf die billigsten öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen.
Wenn dies nicht möglich ist,das er mit dem Auto fahren, muss das aber genau nachweisen.
Die anzusetzende Kilometerpauschale beträgt nach den meisten Leitlinien der OLG 0,30 für jeden gefahrenen Kilometer.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016
Antwort auf:
Fahrtkosten vom Kindesunterhalt abziehen?
Nein! Ist er nicht...
Sein Arbeistsweg hat nichts mit dem Unterhalt zu tun! Schon gar nicht 150€.
Vom Jugendamt berechnen lassen - Punkt
LG
von
Colien07022004
am 21.06.2016, 14:50
Antwort auf:
Fahrtkosten vom Kindesunterhalt abziehen?
Wurde bei meinem Mann immer abgezogen.
Kilometer x 30 Cent oder so.
Einiges anderes auch, am Ende steht das bereinigte Netto dann.
von
Sternenschnuppe
am 22.06.2016, 22:47
Antwort auf:
Fahrtkosten vom Kindesunterhalt abziehen?
Vielen Dank Frau Bader!
Vielen dank an alle!
jetzt sehe ich etwas klarer in der Sache.
VG
Gaby
von
gaby67
am 23.06.2016, 10:09