Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr

Liebe Frau Bader, ab wann darf ein (Klein-)Kind wie am Straßenverkehr teilnehmen? In Begleitung, alleine, auf der Straße, auf dem bürgersteig, mit dem (komplett ausgestatteten) Fahrrad, dem Kettcar, dem Roller, zu Fuß? Im Voraus vielen Dank für Ihre Informationen. LG Anda

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 17:35



Antwort auf: Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr

Liebe Anda, tun sie nach neuem Gesetz erst ab 10. Ansonsten schauen Sie bitte mal bei haftenhttp://www.polizei-bonn.de/pp/dat_vermischtes/schulweg.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2002



Antwort auf: Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr

Liebe Anda, haften tun sie nach neuem Gesetz erst ab 10. Ansonsten schauen Sie bitte mal bei http://www.polizei-bonn.de/pp/dat_vermischtes/schulweg.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2002