Liebe Frau Bader,
ab wann darf ein (Klein-)Kind wie am Straßenverkehr teilnehmen?
In Begleitung, alleine, auf der Straße, auf dem bürgersteig, mit dem (komplett ausgestatteten) Fahrrad, dem Kettcar, dem Roller, zu Fuß?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Informationen.
LG
Anda
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 17:35
Antwort auf:
Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr
Liebe Anda,
tun sie nach neuem Gesetz erst ab 10.
Ansonsten schauen Sie bitte mal bei haftenhttp://www.polizei-bonn.de/pp/dat_vermischtes/schulweg.htm
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2002
Antwort auf:
Fahrrad und sonstiges im Straßenverkehr
Liebe Anda,
haften tun sie nach neuem Gesetz erst ab 10.
Ansonsten schauen Sie bitte mal bei http://www.polizei-bonn.de/pp/dat_vermischtes/schulweg.htm
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2002