Hallo! Habe eine rechtliche Frage zum Thema Kinderbetreuung. Darf ein FSJler alleine Kinder betreuen, oder muss immer eine Fachkraft (Erzieher) zugegen sein? Wenn ja, wieviele Kinder sind diesem zuzurechenen? Leider habe ich zu diesem Thema in §23 SBG VIII nichts gefunden. Vielen Dank, Rumpel78
Mitglied inaktiv - 18.11.2011, 09:30