Frage: Existenzminimum

Hallo Frau Bader, mir ist da noch was eingefallen, wie errechtnet sich das Existenzminimum, das einem nicht gepfändet werden kann? Ich meine, Wenn jemand Unterhalt an die Frau zahlt,an Zwei Kinder( das macht schon zusammen 650€ aus) hat eine hohe Belastung weil ein Darlehn aufgenommen wurde um ein Haus zu bezahlen udn hat nur ein einkommen von va.1650€.Die Abtragung für die Imobilie beläuft sich im monat auf ca.600€, so ist noch nicht mal Lebensmittel, Nahrung etc mit drin udn ein Baby ist auch noch da...Die Frau wil noch mehr unterhalt, er soll nach zahlen und wir wissen hier nicht weiter. In wieweit hat das Gericht einfluß auf alles?? Ich meine, es gibt doch ein existensminimum aber das schein die nicht zu interresieren, den wenn man nachrechnet bleibt nicht viel übrig.

Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 14:07



Antwort auf: Existenzminimum

Hallo, meinen Sie den Pfändungsfreibetrag? DEn SElbstbehalt? NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2003



Antwort auf: Existenzminimum

Ich weiß nicht wie man das nennt, dafür sind sie ja fachfrau....nur irgendwie kann es doch nicht sein das uns so garnichts zum leben übrigbleibt, und wenn ich sage nichts dann mein ich ds auch

Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 14:56



Antwort auf: Existenzminimum

Ich denke du meinst den Selbstbehalt-der liegt soweit ich weiß bei 840 Euro ! Das heist von dem was Dein Mann verdient wird erstmal der Unterhalt für 3 Kinder abgezogen der abhängig vom Alter der Kinder ist !

Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 15:32



Antwort auf: Existenzminimum

und wenn dann noch mehr als 840 Euro übrig ist kann die Exfrau noch Unterhalt für sich beanspruchen !

Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 15:38