Sehr geehrte Rechtsanwältin Frau Bader, ich beziehe im 1. Jahr den Existenzgründungszuschuß (§421 I SGB III) und bin schwanger. Die (Weiter-) Beantragung des Zuschusses für das 2. (Folge-)jahr stünde zum 01.09.2006 an. Macht eine Beantragung noch Sinn (im Hinblick auf den Mutterschutz ab Oktober)? Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im voraus! Mit freundlichen Grüßen Sternenstaub
Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 12:43