hallo frau bader
mein ex man und ich haben gemeinsames sorgerecht für unsere beiden kinder
nun wird er warscheinlich für längere zeit beruflich ins ausland gehen !
damit ich keine probleme bekomme ( wegen unterschriften beider erziehungsberechtigten zb. schule ,arzt usw....)
brauche ich das alleinige sorgerecht damit ich problem los entscheidungen treffen kann ???
vielen dank und schönen tag
schnuffel
Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 12:41
Antwort auf:
ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle
Hallo,
lassen Sie sich eine Vollmacht erstellen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2008
Antwort auf:
ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle
Naja... ich schätze mal, daß Du das ASR gar nicht so schnell bekommen könntest wie er ins Ausland geht :-)
Das muß ein Richter entscheiden (das dauert) und kostet dazu auch nochmal "richtig" Geld.
Dazu müsstest Du darlegen, wo es dem Kindeswohl dient, wenn Du das ASR hast.
Das, was Du oben schreibst reicht sicher nicht!
Ich würde einen Notar fragen, ob er eine notarielle Vollmacht aufsetzen kann.
Wir haben gemeisames SR (sind auch zusammen) und selbst bei der Schulanmeldung habe ich alleine Unterschrieben :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 18:00
Antwort auf:
ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle
Im Normalfall reicht eine einfache, schriftliche Vollmacht für die Vertretung in allen Sorgerechtsfragen aus. Sollte die tatsächlich jemand anzweifeln, ist dein Mann ja nicht aus der Welt und kann zB alles auch telefonisch bestätigen.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 15:55