ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle

hallo frau bader mein ex man und ich haben gemeinsames sorgerecht für unsere beiden kinder nun wird er warscheinlich für längere zeit beruflich ins ausland gehen ! damit ich keine probleme bekomme ( wegen unterschriften beider erziehungsberechtigten zb. schule ,arzt usw....) brauche ich das alleinige sorgerecht damit ich problem los entscheidungen treffen kann ??? vielen dank und schönen tag schnuffel

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 12:41



Antwort auf: ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle

Hallo, lassen Sie sich eine Vollmacht erstellen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2008



Antwort auf: ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle

Naja... ich schätze mal, daß Du das ASR gar nicht so schnell bekommen könntest wie er ins Ausland geht :-) Das muß ein Richter entscheiden (das dauert) und kostet dazu auch nochmal "richtig" Geld. Dazu müsstest Du darlegen, wo es dem Kindeswohl dient, wenn Du das ASR hast. Das, was Du oben schreibst reicht sicher nicht! Ich würde einen Notar fragen, ob er eine notarielle Vollmacht aufsetzen kann. Wir haben gemeisames SR (sind auch zusammen) und selbst bei der Schulanmeldung habe ich alleine Unterschrieben :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 18:00



Antwort auf: ex man für längere zeit im ausland! /gern an alle

Im Normalfall reicht eine einfache, schriftliche Vollmacht für die Vertretung in allen Sorgerechtsfragen aus. Sollte die tatsächlich jemand anzweifeln, ist dein Mann ja nicht aus der Welt und kann zB alles auch telefonisch bestätigen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 29.05.2008, 15:55



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