Hallo Frau Bader.
Mein Sohn geht ab August in den Kindergarten, dann möchte ich auch wieder arbeiten gehen. Mein Ex-Mann verlangt von mir eine Bescheinigung das ich mich arbeitssuchend melde und droht mir andernfalls mit Streichung des Unterhaltes. Bin ich verpflichtet ihm eine Bescheinigung zu geben bzw gibt es sowas überhaupt? Muss er solange Unterhalt zahlen bis ich wieder Arbeit finde?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Sidney
von
sidney08-15
am 09.05.2012, 19:36
Antwort auf:
Ex-Mann will "arbeitssuchend" bescheinigt haben
Hallo,
ab dem 3 Lj sind Sie verpflichtet, sich zumindest eine teilweise Stelle zu suchen, da jeder verpflichtet ist, selber für seinen Unterhalt aufzukommen.
Insofern kann er eine solche Bescheinigung evrlangen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2012
Antwort auf:
Ex-Mann will "arbeitssuchend" bescheinigt haben
Hallo wie alt ist das Kind? Ab dem 3 lj soll ja jeder selber gucken wie er klar kommt,es kann sein das du so oder so keinen uh mehr bekommst.
von
CKEL0410
am 09.05.2012, 22:52