Hallo Frau Bader,
ich habe einen sehr lieben Freund, der geschieden ist und zwei Kinder hat.
Er kümmert sich rührend um die Kinder. Hat sie jedes 2. Wochende und immer die Hälfte der Ferien.
Ebenso bezahlt er püntklich seinen Unterhalt und auch noch Unterhalt für seine Ex-Frau, die sich jede Menge Atteste und sonst was besorgt hat um nachzuweisen, dass sie nicht arbeiten kann.
Ich hatte sie schon mal angeschrieben, da ging es um die Kommunion, die eigentlich, genauso wie Heiligabend an seinem Wochenende sind, aber sie rückt die Kinder nicht raus.
Sie ist so launisch und zickig, jetzt wollte sie die Kinder am ersten Feiertag zu ihm geben und ich habe meiner Verwandtschaft abgesagt deswegen, jetzt hat sie plötzlich ihre anwältin eingeschaltet, wieder voll auf die Tränendrüse gedrückt und meinem Freund ausrichten lassen, er kriegt die Kinder am 2. feiertag und obwohl er sie bis zum 31.12. hätte behalten dürfen, muß er sie nun am 30.12. bei ihr abgeben.
Warum hat mein Freund, obwohl er das Sorgerecht mit hat, keinerlei Handhabe. Er hat kein Geld um einen Anwalt einzuschalten. Was hat er für Möglichkeiten. Er tut alles, aber sie wirft ihm ewig einen Stein in den Weg.
Mein Freund hat Parkinson und kriegt seine Arbeit kaum geregelt, aber statt auf Teilzeit zu gehen,schleppt er sich jeden morgen auf die Arbeit um für sie und für seine Kinder den Verpflichtungen weiter nachzugehen.
Wir wissen echt nicht mehr weiter.
LG
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 18:54
Antwort auf:
Ex Frau des Freundes benimmt sich unmöglich.........
Hallo,
wenn er kein geld hat, sich einen Anwalt zu nehmen, soll er zum Amtsgericht gehen u einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann zahlt der Sataat (bis auf 10 €) den RA. Das ist hier angesagt. Sie gängelt ihn
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2010
Antwort auf:
Ex Frau des Freundes benimmt sich unmöglich.........
Hallo
Wenn er nicht genügend Einkommen hat, dann bekommt er beim Amtsgericht für 10 Euro einen Beratungsschein und kann sich einen Anwalt nehmen.
Dann kann er Beratungs und Prozeßkostenhilfe beantragen.
Bitte lege ihm das nahe, er kann sich anwaltlich vertreten lassen, er muss es nicht so hinnehmen.
Und dann würde ich als erstes den Unterhalt neu berechnen lassen.
Soviel ich mich erinnere wurde da doch nun auch was geändert, ich glaube wenn eines der Kinder pflegebedürftigt erkrankt ist, dann müsste sie nicht arbeiten und er müsste zahlen, aber was hat er damit zu tun, wenn SIE was hat ?
Ab einem bestimmten Alter der Kinder natürlich.
Er soll sich bitte professionelle Hilfe holen, die melkt ihn ja wie eine Kuh !
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:08
Antwort auf:
Ex Frau des Freundes benimmt sich unmöglich.........
Er hat schon mal Prozesskostenhilfe beantragt, als es damals um die Scheidung ging, obwohl im nur 1100,-- Euro im Monat bleiben, mußte er diese mit mtl. 60,-- Euro über einige Monate zurückzahlen und da er sich dies nicht leisten kann, will er keinen Anwalt einschalten.
LG
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:32
Antwort auf:
Ex Frau des Freundes benimmt sich unmöglich.........
Ich befürchte nur, dass er alleine nichts erreichen wird :-(
Mit Anwalt spart er sich vielleicht den Unterhalt für sie, da würde sich das doch schon rechnen.
Mit dem Beratungsschein kann er zumindest hingehen und sich beraten lassen einmal, dann weiß er ob es sich lohnt zu klagen ?
Mitglied inaktiv - 20.12.2010, 19:43