Frage: Es geht um genau zu sagen darum...

Also, es geht darum, das ich im moment noch verheiratet bin, aber von meinem Mann getrennt lebe. Ich habe aber einen neuen Freun, mit dem ich auch zusammen wohne. Jetzt geht es darum, das ich und mein Sohn mit ihm (meinem Nochehemann) Familienversichert waren. Er aber im September sienen Arbeitsplatz gekündigt hat und ich seit dem her nicht mehr versichert bin, wobei ich das erst im dezember erfahren habe. Da ich die Krankenkasse nicht zahlen kann, habe ich das Sozialamt gebeten, diese für mich zu übernehmen. Die haben aber gesagt, das ich und mein Freund ein eheähnliche sVerhältnis haben und er somit angerechtnet weden muss. Die Frage jetzt: GIBT ES EIN EHEÄHNLICHES VERHÄLTNIS, WENN EINER DER PARTNER VERHEIRATET IST???? Denn ich habe gelesen, das beide Partner nicht verheiratet sein müssen. Deshalb suche ich Urteile oder Paragraphen, wo man das nachlesen kann und die ich dann dem Sozialamt vorlegen kann. Gruß Silverstar

Mitglied inaktiv - 08.01.2002, 13:11



Antwort auf: Es geht um genau zu sagen darum...

Hallo, schauen Sie unter http://www.more-than-net.de/manila/sozhilfe/hlurech.htm. Man kann, wenn man getrenntlebend ist, mit jemand anderem in einem eheähnlichen Verhältnis leben, wenn man wie ein Ehepaar in einer Wohnung lebt und Tisch+Bett teilt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2002