Erziohungsurlaub und Ablauf des Mutterschutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziohungsurlaub und Ablauf des Mutterschutzes

Hallo, ich (Vater des Kindes :-) ) möchte gerne den Erzeihungsurlaub antreten. Das Kind wird 2001 geboren. Jetzt steht im geänderten Elternzeitgesetz, daß der Erziehungsurlaub erst NACH Beendigung des Mutterschutzes angetreten werden darf. Ich möchte gerne wissen, ob diese Regelung nur dann zutrifft, wenn die Mutter den Erz.urlaub nehmen möchte. Ich als Vater habe doch keinen Mutterschutz. Was spricht gegen einen Erziehungsurlaub des Vaters, der sich mit dem Mutterschutz der Mutter um 1 Woche überschneidet? Vielen Dank im voraus. Questor

Mitglied inaktiv - 04.12.2000, 09:08



Antwort auf: Erziohungsurlaub und Ablauf des Mutterschutzes

Recht einfach: während des gesetzlichen Arbeitsverbotes nach der Geburt ist ja die Mutter Zuhause und ist in der lage, das Kin zu betreuen. Anders wäre das z. B. wen Deine Frau selbständig wäre, da gibt es keinen Mutterschutz wie für AN. Bitte drauf achten: 6 Wochen vor Beginn des ErzUrl. diesen einreichen! (Bei geburten ab 2001) nicht mehr 4 Wochen wie bisher. Wir haben es so gemacht: mein Mann hat ErzUrl. ab Ende des Mutterschutzes genommen und ich bin auf Kosten meines Jahresurlaubes nochmal 1 1/2 Wochen Zuhause geblieben. So hatten wir noch Zeit gemeinsam mit dem Baby. HTH Désirée

Mitglied inaktiv - 04.12.2000, 10:31