Frage: Erzihungsurlaub

Hallo Frau Bader Ich bin zu Zeit noch im Erziehungsurlaub bis 22.06.05 bin jetzt zum zweiten mal Schwanger der Entbindungtermin ist im September 05 nach meiner berechnung müste ich dazwischen ca.6 Wochen arbeiten . Meine frage ist ob ich die 6 Wochen arbeiten muss und wie das mit dem geldlichen läuft. Danke schon im vorraus

Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 13:18



Antwort auf: Erzihungsurlaub

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2005