Frage: Erziehungszeitverlängerung

Hallo! Ich habe die Erziehumgszeit für die ersten zwei Jahre festgelegt, d.h. bis zum September diesen Jahres.Jetzt würde ich gerne noch ein Jahr zuhause bleiben wann muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen ? Danke schonmal im voraus für die Antwort. Liebe Grüße Tina

Mitglied inaktiv - 15.06.2003, 16:27



Antwort auf: Erziehungszeitverlängerung

Hallo, eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2003



Antwort auf: Erziehungszeitverlängerung

Du mußt es 8 Wochen vorher schriftlich einreichen! Allerdings kann der AG die Verlängerung verweigern wenn es nicht vorher abgesprochen war!

Mitglied inaktiv - 15.06.2003, 21:52