Frage: Erziehungszeit

Ich erwarte im Mai Zwillinge. Mein erstes Kind ist dann knapp drei, d.h. nach dem dreijaährigen Erziehungsurlaub vom ersten Kind hätte ich voraussichtlich noch Mutterschutz von den Zwillingen. Beim ersten Kind bekam ich während des Mutterschutzes noch Geld von Krankenkasse und Arbeitgeber. Steht mir das jetzt wieder zu? Wenn die Zwillinge etwa 2 Jahre alt sind, möchte ich wieder arbeiten. Habe ich nach dem neuen Gesetz einen Anpruch auf Teilzeitarbeit, auch wenn die Kinder schon zwei sind oder muß man direkt nach dem Mutterschutz wieder anfangen? Wann muß man Erziehungszeit beantragen und wann muß man dem Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeitarbeit mitteilen? Muß ich dann mindestens 15 Std arbeiten, oder gingen evtl. auch nur 10 Std.? Wir haben nämlich überlegt, daß mein Freund (=auch Vater der Zwillinge) auf 35 Std. reduziert und ich 10 Std. arbeiten könnte - oder ist nur eine Kombination 30 und 15 Stunden möglich? Muß man für den Teilzeitanspruch verheiratet sein? Viele Fragen und vielen Dank im voraus Claudia

Mitglied inaktiv - 08.01.2001, 22:55



Antwort auf: Erziehungszeit

Liebe Claudia, 1. Kommen die Zwillis während des EU des ersten Kindes: Mutterschaftsgeld ja, aber kein AG-Zuschuß Endet der EU in den Schutzfristen: es gibt zusätzlich zum MG den AG-Z. für die Zeit nach dem EU, die noch verbleibt 2. Die Antwort auf die vielen anderen Fragen und noch mehr finden Sie mit Hilfe der Suchmaschine oder direkt im neuen Gesetz unter www.bmfsfj. de Wenn dann noch was offen ist, bitte hier nachfragen!! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2001



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