Als stolze eltern stehen uns 3 jahre erziehungszeit zu. ab wann werden diese gerechnet, ab dem geburtstermin des kindes oder dem beginn der beantragten erziehungszeit (mutterschutz zählt hier nicht mit)? gibt es dazu den enstprechenden gesetzestext den ich meinem arbeitgeber gegebenenfalls um die ohren hauen kann... danke und gruss steffen
Mitglied inaktiv - 15.08.2003, 12:21