Hallo Frau Bader
Ich habe seit Mai 00 Erziehungszeit. Beantragt war sie erstmal für 3 Jahre. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte das nächst Kind im April 02. Ich habe also bis dahin knapp zwei Jahre Erziehungszeit vom ersten Kind in Anspruch genommen.
Muß ich, um Erziehungsgeld in den ersten 6 Monaten (mehr gibts für uns eh nicht) die Anträge auf Erziehungszeit ändern, d.h. das dritte Jahr des ersten Kindes auf später verschieben und ab Geburt des 2. Kindes neue Erziehungszeit beantragen? Oder lasse ich die EZ des zweiten Kindes erst nach Ablauf der ersten drei Jahre beginnen?
Kann ich das 3. Jahr des ersten Kindes überhaupt auf später verschieben? Oder verfällt dieses Jahr, weil ich "zu schnell" hintereinander Kinder bekomme?
Ich möchte die Erziehungszeit voll nutzen - wann von welchem Kind, ist mir selbstredend gleich. Und das Erziehungsgeld würde ich natürlich auch gerne bekommen. Von Seiten meiner Arbeitgeberin ist das Ganze kein Problem.
Eine Freundin muß dieselbe Frage noch dieses Jahr klären, deshalb schon meine Frage.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Charlotte
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 14:39
Antwort auf:
Erziehungszeit
Liebe Charlotte,
1. Bitte lesen Sie die ANtwort etwas weiter unten auf die Frage von Sandra, 10.10., 11.55 Uhr, da steht das meiste drin
2. Zum Thema Überschneidung EU beim 2. Kind hatte ich beim Ministerium angefragt. Hier der Schriftwechsel dazu:
Hallo,
das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben?
die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben):
"Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. "
Hierzu ein Beispiel:
ZUERST DIE FRAGE:
Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum
7.3.2003 nehmen.
Nun steht Kind Nr. 2 an :-)
ET ist der 8.12.01
Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird
ganz sicher möglich sein.
Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine
Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen.
Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten.
Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem
dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)?
Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2
Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi
"aufgespart"?
Sehe ich das richtig?
UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM:
Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon
für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung
"Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine
Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind
mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3
jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem
3.Geburtstag( hier im Dez.2004).
Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein
übertragbarer Rest übrig.
DR. M. Lenz
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2001