Frage: Erziehungszeit

Hallo ! Am 01.06.2001 begann bei mir genau der Mutterschutz.Ich will nun ein Jahr zu Hause bleiben und dann wieder mit arbeiten anfangen. Wann genau ist dann eigentlich wieder mein Arbeitsbeginn ?

Mitglied inaktiv - 17.06.2001, 23:44



Antwort auf: Erziehungszeit

Liebe Sonja, solange, wie Sie ihn beim Arbeitgeber beantragen. Dies muss, wenn es direkt anschliessend an den Mutterschutz beginnen soll, 6 Wo. vorher, sonst 8 Wo. vorher beantragt werden. Sicherheitshalber schriftlich machen und nicht Zeitabschnitte (ein Jahr) sondern ein konkretes Datum reinschreiben- dann gibt es keine Missverständnisse. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2001



Antwort auf: Erziehungszeit

Hallo Sonja! Wenn Du meinst, Du möchtest genau 1 Jahr Erziehungsurlaub nehmen, dann kann Dir das im Moment nur der liebe Gott beantworten... Scherz beiseite: das hängt vom Geburtstermin ab. Gesetzt den Fall, Dein Kind wird am 13.7.2001 geboren, dann würde 1 Jahr Erziehungsurlaub am 12.7.2002 enden. Und der 13.7.2002 wäre der erste Arbeitstag (wenn es kein Sonn- oder Feiertag ist). Wenn Du mit dem Mutterschutz zusammen genau 1 Jahr zuhause bleiben willst (also EZU 1 Jahr minus 6 Wochen), wäre der 1.6.2002 der erste Arbeitstag. Aber wieso soll es genau 1 Jahr sein? Wenn Du keine 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen willst, kannst Du jeden beliebigen Zeitraum innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes nehmen. Es können sogar zwei voneinander getrennte Zeiträume sein (dies ist im Antragsformular vorgesehen). Du mußt Dich lediglich zu Beginn genau festlegen. Das waren jedenfalls noch die Fakten letztes Jahr. Seit 2001 kann man, glaube ich, sogar EZU aufsparen, bis das Kind in die Schule kommt. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 16:39



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