Frage: Erziehungszeit

Wenn man Erziehungszeit nimmt, verzichtet man ja auf Lohnfortzahlung. Wie erhält man denn dann Geld zum Leben? Vom Staa`? Denn wenn ich in Erzeihungsurlaub bin, ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen.

Mitglied inaktiv - 09.04.2007, 17:39



Antwort auf: Erziehungszeit

Hallo, EG und KG, ansonsten nur, wenn man bedürftig ist (Soziale Hilfen) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2007



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