Frage: erziehungszeit/ kitabetreuung

hallo fr bader ich habe eine frage. meine elternezeit ist im juli zu ende. da ich kein platz für das kind in der kita habe ( derzeit etwa 30 voranmeldung bevor wir an der reihe sind ) habe ich beschlossen die erziehungszeit bis zum 3. lebensjahr zu nehmen und solange den anspruch von harzt4 zu nehmen.. wie sieht es aus - wenn ich jetzt doch kurzfristig bescheid bekomme das kind zur kita bringen zu können / dürfen ? kann ich obwohl harz4-bezug und erziehungszeit das kind wenigstens für ein paar stündchen pro woche dort hinbringen und in erziehungszeit bleiben bis das kind 3 jahre ist oder bin ich in dem moment wenn ich das kind dort hinbringe( kita ) für die arge als arbeitsfähig eingestuft ? ich hoffe sie verstehen mein kauterwelsch ? achso - in meinen letzten job hatte ich nur ein jahresvertrag- das heisst ich kann in keine firma zurück - ich wollte und muss mir einen neuen ag suchen nach all de zeit. lg und danke für ihre antwort

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 10:10



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

Hallo Wenn das Kind erstmal eingewöhnt ist, dann reisst es da keiner mehr raus. Wenn Du Betreuung hast, dann würde ja vielleicht auch ALG1 greifen, wo Du dann vielleicht sogar mehr Geld zur Verfügung hast ? Gerade in der Bewerbugsphase ist es sehr wichtig, das Kind schon untergebracht zu haben ! Prüfen tut es im Übrigen auch kein Mensch. Ich hatte im Erziehungsurlaub wieder angefangen zu arbeiten, Kind war zuerst bei tagesmutter, dann Kinderkrippe. Als ich die Arbeit wieder abbrechen musste ( lag an der Firma ), ist mein Kind im Kindergarten geblieben. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 10:17



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auch bei Nichtverheirateten.... LG Peekaboo

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 12:23



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

beim kindsvater ist nix zu holen- da ich unterhaltsvorschuss für die kleine erhalte.

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 16:07



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

Hey Dann zuerst ALG2 , und wenn die Betreuung gesichert ist kannst Du Dich arbeitssuchend melden und hast bei ALG1 vielleicht ja dann auch mehr Geld zur Verfügung. ALG1 bekommt man eben aber auch erst, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Würdest Du dann ja aber :-)

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 16:52



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

danke für die beantwortung panija - aber es geht mir nicht um den bezug von alg1 oder 2 sondern: kann ich trotz des alg2 bezugs bei zusage von einer kita das kind dort stundenweise hinbringen und TROTZDEM IN ERZIEHUNGSZEIT BLEIBEN ? ODER SAGT DIE ARGE - JETZT BIN ICH NICHT MEHR IN ERZIEHUNGSURLAUB DA DAS KIND IN DER KITA STUNDENWEISE BETREUT WIRD. lg

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 08:46



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

Was ist denn das für eine Frage ????? 1. wenn du das Kind doch unterbringen solltest, kannst du ja diese Zeit auch arbeiten gehen oder ???? 2. erklär mir mal bitte, wie du von Hartz4 nen Krippenplatz bezahlen möchtest..... Wie gesagt, ich verstehe nicht warum. Wenn du eh daheim bist...

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 09:24



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

wie das bezahlt wird steht ja nicht zur debatte. warum ? damit das kind kontakt zu gleichaltrigen bekommt. habe niemanden im verwanden-bekanntenkreis der ein kleines kind hat - meist sehr viel älter oder keine kinder. die krabbelgruppen ect sind alle voll- auch hier keine möglichkeit um mein kind mit anderen zusammen zu bringen und auf den spielplätzen gibts auch nur ältere kids. will mein kind nicht abschieben und faulenzia machen - das ganz bestimmt nicht- war vor meinem kind immer arbeiten und das nicht wenig.

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 10:03



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

Hallo Ja, das kannst Du ! Ob es fair den Müttern gegenüber ist, die wirklich arbeiten müssen ist eine andere Frage, das musst du mit Deinem Gewissen vereinbaren. Allerdings war es bei unsdamals so, dass sie eine Arbeitsbescheinigung haben wollten für die Krippennotwendigkeit. Als ich wieder aufhören musste und er aber eingewöhnt war, durfte er bleiben.

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 10:14



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

"will mein kind nicht abschieben und faulenzia machen - das ganz bestimmt nicht- war vor meinem kind immer arbeiten und das nicht wenig." .....was hast du dann in dieser Zeit vor wenn ich fragen darf ???? Arbeit hast du keine, dein kind ist in der Kita.... Normalerweise sollte man dir das Geld, was die Kita kostet am Hartz4 abziehen... Weil du bekommst anscheinend noch zu viel... Ganz abgesehen von allen anderen Müttern, die einen Platz bräuchten weil sie arbeiten gehen MÜSSEN.

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 10:26



Antwort auf: erziehungszeit/ kitabetreuung

Erstmal ist ja die Frage ob du einen Platz bekommst - berufstätige werden meist vorgezogen. Ob du dein Kind in der Kita anmelden, lassen kannst, kommt auf den Kiga, die Stadt, den Kreis an - oft gibt es genaue Vorschriften. Bei uns muss z.B. der Arbeitsvertrag und auch die Arbeitsstunden regelmäßig nachgewiesen werden. Ein U3-Platz ist sehr teuer, fraglich ob das in diesem Fall das Amt übernimmt. Melde dich arbeitssuchend, sprech mit deinem Fallmanager - nur wer einen Betreuungsplatz hat, bekommt einen Job - sorum wird ein Schuh draus - dann ist allerdings nichts mit Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr.

Mitglied inaktiv - 26.04.2010, 18:26



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