Hallo Frau Bader, wenn der Vater nach der Geburt zu Hause bleiben möchte, muss er dies ja 8 Wochen vorher schriftlich beantragen. Meine Frage dazu ist jetzt aber, mein Freund macht voraussichtlich Mitte August seine Abschlussprüfung und wird nicht übernommen, bekommt aber sehr wahrscheinlich eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma. Wenn er dort angestellt wird, sind diese 8 Wochen aber schon lange rum (Entbindungstermin 26.09.). Heist es jetzt, dass er mindestens erst 8 Wochen dort arbeiten muss, ehe er in Elternzeit gehen kann? Danke für Ihre Mühe! MfG Manuela
Mitglied inaktiv - 21.06.2005, 11:57