Erziehungszeit beim AG nicht angemeldet, nun ohne Job .... aber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungszeit beim AG nicht angemeldet, nun ohne Job .... aber

Hallo, ja, wie oben schon steht, hab ich damals, als ich mit meiner Prinzessin in Erziehungsurlaub ging, meinem Arbeitgeber nicht angezeigt, wie lange ich gehen würde. Den neuen Regelungen nach hätte ich das wohl schriftlich machen müssen. Wusste ich nicht, aber okay, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist nun nicht so, daß ich in Panik gerate, aber ich möchte nun doch gerne wissen, ob dies so überhaupt stimmt, wie ich es da oben behaupte. Denn sogar mein AG selbst weiß es nicht definitiv. Aber er hat gerade eben kundgetan, daß er mich künftig nicht mehr braucht, da seine eigene Frau nun mitarbeitet. Es handelt sich übrigens um einen Kleinbetrieb mit 3 Teilzeit und 2 Vollzeitkräften. Also, ich fasse mal kurz die Punkte zusammen, so wie ich sie sehe und bitte Sie nun, mich zu korrigieren, falls ich mich irre 1.) mein alter Chef muss mich nicht mehr nehmen 2.) werde ich am 3. Geburtstag meiner Maus (31.1.12) arbeitslos sein 3.) demnach auch Arbeitslosengeld bekommen (außer ich finde vorher einen Job) 4.) muss mir mein Chef ein Zeugnis schreiben (schickt er mir in 2 Wochen zu) 5.) könnte ich theoretisch eine ICH-AG gründen (vorbereitende Buchhaltung auf selbständiger Basis) 6.) oder ist es so, daß ich weder Arbeitslosengeld noch Ich-AG-Anrecht habe? 7.) krankenversichert bin ich dann auch nicht mehr? So sieht es wohl aus. Ich werde nun aber ab September anfangen, mich neu zu bewerben, da ist Mäuschen dann schon im KiGa, 3 wird sie erst im Januar. Wird nicht leicht, ich bin über 40 und kann nur Halbtags.... aber okay, dies ist ein anderes Thema. Was muss ich denn nun tun? Arbeitsamt gehen? Kündigen? Fragen über Fragen, sorry. Ich google schon fleißig, aber das ist alles immer so allgemein.... Danke schonmal für Ihre Hilfe hier. Achso, sorry für meine Unwissenheit. Ich wurde während der SS nicht aufgeklärt, was zu tun ist, ich bin davon ausgegangen, es wäre wie früher (bei meinem Großen), daß der Arbeitsplatz einfach 3 Jahre freigehalten werden muss. Aber für Kleinstbetriebe gilt dies offenbar nicht. Aber ehrlich gesagt, ich möchte da gar nicht mehr hin. Suche neue Perspektiven. LG, Ariane

Mitglied inaktiv - 01.07.2011, 16:16



Antwort auf: Erziehungszeit beim AG nicht angemeldet, nun ohne Job .... aber

Hallo, 1. Er kann Ihnen kündigen, da Sie grundlos der Arbeit fern geblieben sind 2. Evtl. schon eher 3. Erst, wenn Sie dem Abeitsmarkt zur verfügung stehen u nicht gesperrt sind 4. Ja 5. Ja 6. s.o. 7. Nein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2011



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