ich habe jetzt schon viele sachen gehört, wann ich meinem arbeitgeber schriftlich einreichen muss, ab wann und wie lange ich den erzeihungsurlaub in anspruch nehmen möchte. einmal hieß es 4 wochen vor entbindung, dann hieß es 2 wochen nach der entbindung... meine frage: wann MUSS ich denn nun meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wie ich meinen erziehungsurlaub in anspruch nehme?
Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 14:33