also meine tochter wird am 30 september 2004 3 jahre alt, da hatte ich erziehungsurlaub beantragt. das 2 kind kommt am 5 november und ich habe erneut erziehungsurlaub beantragt und eine schwangerschaftsbescheinigung mit beigelegt. ich würde nun gerne wissen, muss der arbeitgeber den 2 antrag auch zustimmen oder kann er auch ablehnen? habe ihn um eine schriftliche bestätigung gebeten. letztes jahr hab ich noch urlaubs und weihnachtsgeld bekommen, wie lange muss er das eigentlich zahlen, im gesamten erzeihungsurlaub? vielen dank im vorraus. anna
Mitglied inaktiv - 29.04.2003, 15:37