Hallo,
ich habe vor, nach dem Mutterschutz wieder halbtags von zu Hause aus zu arbeiten. Mein Arbeitgeber ermöglicht mir dies. Ich möchte aber ungerne auf das Erzeihungsgeld verzichten. Muß ich Erziehungsurlaub beantragen, um Erziehungsgeld zu bekommen, oder kann ich einfach mit einem neuen Vertrag auf Halbtagsbasis weiterarbeiten und trotzdem Erziehungsgeld bekommen?
Eine weitere Frage: wenn in meinem Vertrag der Wortlaut:... "die Angestellte wird aufgrund des Mutterschutzes von der Zeit...von der Arbeit freigstellt", ist das rechtlich o.k., d.h. bekomme ich dann auch mein Gehalt während des Mutterschutzes?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 21:56
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
hi,
1. du mußt erziehungsurlaub (beim arbeitgeber) und erziehungsgeld (bei der zuständigen behörde)beantragen. automatisch gibts nix.
du darfst zwar bis 19 stunden in der woche arbeiten, aber dieses einkommen wird auf das erziehungsgeld angerechnet, da dieses ja einkommensabhängig ist.
2. gehalt bekommst du während des mutterschutzes nicht. du bekommst von deiner krankenkasse täglich 25,- dm, dein arbeitgeber muß diesen betrag bis zur höhe deines normalen nettoeinkommens aufstocken. ich habe bei meiner krankenkasse dazu einen antrag angefordert, der arzt hat den beginn des mutterschutzes bestätigt, und die krankenkasse hat den rest direkt mit meinem arbeitgeber abgeklärt.
mit deinem arbeitsvertrag hat dies nichts zu tun, da es ja eh eine gesetzliche verpflichtung ist, daß der arbeitgeber die schutzzeiten einhält.
und automatisch geht auch nichts, man muß alles beantragen....
viel spaß beim schreiben!
heidrun
Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 22:51