Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist im Januar 00 geboren. Im Februar 00 habe ich der Firma mitgeteilt, daß ich 1 Jahr Erziehungsurlaub nehme und am 01.02.01 wieder mit der Arbeit beginne. Es wäre schön den EZU um 1/2 Jahr zu verlängern. Aber nach meinem Kenntnisstand ist es wohl so, daß ich mich im Februar definitiv festgelegt habe und mein AG meinem Wunsch nach einer Verlängerung nicht entsprechen muß. Eine Freundin sagt mir, daß es nicht an dem sei, sondern, daß ich Anspruch auf eine Verlängerung des EZU habe. Können Sie mir helfen? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank Mina
Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 14:22