Hallo, ich möchte 2 Jahre lang Erziehungsurlaub nehmen. Beginnt dieser Urlaub gleich nach der Mutterschutzfrist? Also erst 8 Wochen der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Z.B.: Entbindungstermin 14. Januar 2003 Endet die Mutterschutzfrist also erst 11. März 03? Endet der 2 jährige Erziehungsurlaub erst 14. Januar 2005 oder 11. März 2005 ? Gibt es einen Antrag für Erziehungsurlaub? Kann/Darf mein Arbeitsgeber den Erziehungsurlaub ablehnen? Sollte mein Lebenspartner arbeitslos werden, könnte er dann den Erziehungsurlaub nehmen, oder muss das vorher genau festgelegt werden? Danke! Mit freundlichen Grüßen Anke
Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 13:01