Liebe Fr. Bader, leider bin ich arbeitslos geworden.Im Januar bekomme ich mein 2. Kind welches nach meinen Mutterschutz von der Oma vorm. 4 Std. betreut werden soll. (da ich eigentlich zurück zur Arbeitsstelle wollte). Kann ich mich nach dem Mutterschutz wieder arbeitslos melden (Restanspruch 7 Monate) und was passiert dann mit dem Erziehungsgeld ? bzw. wie muß ich meinen Erziehungsurlaub angeben ? Ich wäre froh wenn Sie mir helfen können. (Vom Arbeitsamt bekomme ich keine Auskunft.) MfG Nicole
Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 11:36