Frage: Erziehungsurlaub

Meine Tochter ist am 19.03.2001 geboren . ich möchte gerne wissen , ab wann ich wieder arbeiten mus . ( Ich habe zwei Jahre Urlaub beantragt ) muß ich nun am 19.03.2003 wieder anfangen oder erst am 19.05.2003 ? Gilt der Mutterschutz (die acht wochen nach der geburt ) mit zum erziehungsurlaub , oder beginnt dieser erst , wenn die acht wochen um sind ?

Mitglied inaktiv - 24.10.2002, 22:21



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo, leider stimmt es nicht, was Annette schriebt. Die Zeit der Mutterschutzfrist zählz schon zum EU dazu. Sie müssen also am Geburtstag wieder anfangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2002



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo! Ich denke mal, es kommt darauf an, was Du beantragt hast. Wie hast Du es denn formuliert. WEnn Du geschrieben hast "ich beantrage ErzU ab dem soundsovielten für 2 Jahre, dann musst Du genau an diesem Tag zwei Jahre später wieder anfangen. Viele Grüße Claudia

Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 08:55



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo, also meine Tochter wurde am 29.8.2000 geboren. Ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Bekam dann von meinem Arbeitgeber ein Schreiben, daß ich am 29.08.2003 wieder arbeiten muß. Gruß Sandy

Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 11:38



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo Tweety, die "Elternzeit" wie sie jetzt genannt wird, beginnt natürlich erst nach der Mutterschutzfrist. Die Mutterschutzfrist ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet ja auch ggfs. eine Gehaltsfortzahlung (anteilig), wenn Du bis zum Beginn der MuSchu gearbeitet hast. Schau mal nach, was Du an Deinen Arbeitgeber geschrieben/beantragt hast. Außerdem sollte er Dir eine schriftliche Bestätigung geben. LG Annette

Mitglied inaktiv - 25.10.2002, 16:40



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