Frage: Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader! Als ich während der Schwangerschaft noch gearbeitet habe, hat mich der Chef mal gefragt, wie lange ich denn zu Hause bleiben möchte. Ich sagte darauf, dass ich an ein Jahr gedacht habe. Nun ist meine Tochter geboren und ich habe mich nun für zwei Jahre entschieden. In der fünften Woche nach der Geburt habe ich schriftlich beim Chef zwei Jahre Erz.urlaub eingereicht. Er antwortete mir, dass man mich auf meinen ursprünglichen Wunsch hin, nach einem Jahr wieder eingeplant habe. Eine Verlängerung wäre nicht möglich. Ich antwortete ihm, dass ich ja nicht verlängern möchte, sondern das der schriftliche Antrag mein verbindlicher Antrag sei und nicht was ich vor der Geburt mal gesagt habe. Zeitgleich habe ich Unterlagen für das Erz.geld an die Buchhaltung geschickt und dort wurde auf dem Formular 2002 eingetragen( mit Firmenstempel und Unterschrift der Sachbearbeiterin). Ich gehe davon aus, das derartige Formulare nur in Rücksprache mit der Geschäftsleitung ausgefüllt werden dürfen. Anhand dieses Schreibens war für mich klar, dass die zwei Jahre genehmigt worden sind. Nun teilte man mir jedoch mit,das Schreiben sei ungültig und ich erhielt einen neuen Zettel für nur 1 Jahr. Nun meine Fragen. Kann die Firma so handeln? Ist das Schreiben der Buchhaltung ungültig? Kann mir die Firma was, weil ich den Antrag erst in der 5 Woche eingereicht habe? (Ich glaube die Frist war 4 Wochen; habe aber gelesen, dass nach einer neuen Regelung der Erz.urlaub bis 6 Wochen nach der Entbindung eingereicht werden kann/muß.) War meine mündliche Aussage vor der Entbindung verbindlich? Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll und warum der Chef so unpersönlich handelt. Ich hoffe, Sie können mir meine Fragen beanworten. Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Anja

Mitglied inaktiv - 05.10.2000, 11:32



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Liebe Anja, das sind aber viele Fragen auf einmal! Den EU muß man spätestens (!) vier Wochen vor Beginn anmelden. Es geht also auch früher. Ich kann jetzt so aus der Ferne nicht beurteieln, ob Ihre erste Aussage (die mit dem einen Jahr) für den Chef verbindlich geklungen hat. Wenn Sie gesagt haben :"Ich plane.." oder "Ich bin noch nicht sicher.." klingt das schon ganz anders als "Ich will.." oder "Ein Jahr". Grundsätzlich kann auch schon Ihre erste Aussage verbindlich sein, da hierfür kein Schriftformerfordernis vorliegt, es sollte nur zur eigenen Sicherheit schriftl. geschehen. Es kommt halt darauf an, wie die Umstände waren. Gibt es Zeugen, die ihern Eindruck schildern können? Ich rate Ihnen, noch mal in Ruhe mit dem Herrn zu reden. Viel Glück, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2000



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