Liebe Frau Bader!!! Da ich das erste Mal schwanger bin und berufstätig,interessiert mich,wann und wo ich den Erziehungsurlaub beantragen muss. Das Baby kommt laut Berechnung am 13.Oktober zur Welt. Ich habe zur Zeit ein Beschäftigungsverbot,was auch bis zur Geburt erhalten bleibt.Wie sieht es jetzt mit meinem Urlaubs-und Weihnachtsgeld aus.Ich bin seit über einem Jahr in der Firma und es steht mir, laut Vertrag zu,das weiss ich.Also muss der Arbeitgeber es mir doch auch zahlen oder? Mit lieben Grüssen Danni!!!!
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 08:56