Hallo liebe Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Also wenn mein Erziehungsurlaub am 25.11.2001 endt und ich jetzt in der 4. Woche schangerbin und von Anfang an krank geschrieben bin, da ich wärend meiner Schwangerschaft nicht mehr arbeiten darf, hat dadurch mein Arbeitgeber Nachteile bzw. muß er Zahlungen leisten, ober bekomme ich nur das Krankengeld und mein Arbeitgeber muß nichts zahlen. Für was muß er bei mir aufkommen.
Ich freue mich über Ihre Antwort.
Gruß
Claudia
Mitglied inaktiv - 09.10.2001, 12:53
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Liebe Claudia,
Man muss unterscheiden: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung.
Das eine ist ein Beschäftigungsverbot.
Sie haben bei einem Beschäftigungsverbot keine Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten.
Dies muss man von einer Krankschreibung unterscheiden. Bei letzterer erhalten Sie nur 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von der KK. Was vorliegt, hängt vom Arzt ab.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2001